Reglement

 

 

 

 

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30. Nationaler Wettbewerb Instrumental- Trios - Geraldine Whittaker Preis


 

Dieses Reglement liegt in Französisch, Deutsch und Italienisch vor.

1. ZIEL

Der 30. Nationale Trio-Wettbewerb der Jeunesses Musicales der Schweiz (JMS) dient der Entdeckung und Förderung aller klassischen Instrumentaltrios (mit oder ohne Klavier/Cembalo).

2.    PROGRAMM

Jedes Trio präsentiert ein Programm von ungefähr 50 Minuten.

Das Programm soll zwei Werke aus unterschiedlichen Epochen (von der Renaissance bis zur Neuzeit) enthalten, wovon eines, wenn möglich, zeitgenössische Musik. Es werden nur Originalwerke angenommen.
 
Arrangements oder Orchesterreduktionen sind ausgeschlossen.

3.    PROGRAMM

a)    Geraldine Whittaker Preis 

1. Preis: Fr. 12 000.—
2. Preis: Fr.   6 000.—
3. Preis: Fr.   3 000.—


Am Ende des Wettbewerbes, am 11. Februar 2012 um 19 Uhr, geben die Preisträger ein öffentliches Konzert.

b)    Preis des Stiftung SUISA für Musik

Ein Preis von Fr. 1 000.— geht an den besten Interpreten eines Werkes, das von einem Schweizer komponiert wurde, der auch Mitglied der Suisa ist.

c)    Podium der jungen Musiker

Am 11. März 2012 sind die Preisträger vom Radio Suisse Romande – Espace 2 eingeladen, im Rahmen der « Podium der jungen Musiker » um 17 Uhr in Genf aufzutreten. Die Musiker werden für dieses Konzert durch das Radio entschädigt.

d)    Preis der Jeunesses Musicales Deutschland

Jeunesses Musicales Deutschland möchten ein von der Jury anlässlich des Wettbewerbs designiertes Ensemble einladen, am 57. Internationaler Kammermusikkurs für Ensembles im Schloss Weikersheim (D) teilzunehmen, das vom 12. bis 23. September 2012 stattfindet. Die ausgewählte Gruppe kann an den Meisterkursen des Quatuor Casals und des Violonisten Heime Müller teilnehmen.
Weitere Informationen unter www.jeunessesmusicales.de.


Die Jeunesses Musicale Deutschland übernehmen  Unterkunfts- und Nahrungskosten der Preisträger.
Reisespesen  nach Weikersheim werden von den JM Schweiz übernommen.

Die Jury behält sich das Recht vor keinen Preis auszurichten. 

4.    ORT UND DATUM

Der Wettbewerb wird am 10. und 11. Februar 2012 im Konservatorium Neuenburg durchgeführt.

5.    TEILNAHME

Der Wettbewerb ist offen für Musikerinnen, Musiker und Studierende, unabhängig von der Art ihres Studiums (professionell oder halb professionell). Die Bewerber müssen nach dem 1. Januar 1981 geboren sein und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder in der Schweiz studieren. Im Ausland wohnende Schweizer, welche die anderen vorgenannten Bedingungen erfüllen, werden ebenfalls angenommen.

6.    BEWERBUNGSUNTERLAGEN UND EINSCHREIBEFRIST

Die Anmeldung muss vor dem 15. Dezember 2011 beim Sekretariat eintreffen. Dem Bewerbungsschreiben muss eine Tonaufnahme von mindestens 20 Minuten beigelegt sein (akzeptiert sind nur CD oder MP3).

Angaben über Alter, Nationalität und Wohnsitz sowie Diplomabschlüsse sind durch Kopien von offiziellen Dokumenten zu belegen.

Nach Anmeldeschluss werden die Kandidaten über die Zulassung zum Wettbewerb benachrichtigt.

7.    EINSCHREIBEGEBUEHR

Die Einschreibegebühr von Fr. 200.— pro Trio ist nach Erhalt der Zulassungsbestätigung auf das Postscheckkonto 12-15292-5 der JMS in Genf zu überweisen. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird dieser Betrag den Teilnehmern zurückerstattet.

Aufgenommene Trios, die auf eine Teilnahme am Wettbewerb verzichten, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Einschreibegebühr.

8.    REISESPESEN

Die Reisespesen gehen zu Lasten der Teilnehmer.

9.    ABLAUF DES WETTBEWERBS

Der Wettbewerb wird vor Publikum in einem Durchgang durchgeführt.

Die Reihenfolge der Auftritte wird durch die Jury festgelegt.

Die Preisträger sind verpflichtet, nach Abschluss des Wettbewerbs anlässlich der Bekanntgabe der Resultate noch einmal aufzutreten.

10.    JURY

Der Jury gehören an:
•    François Guye – Präsident
•    Christian Favre
•    Ulrich Kohler
•    Jost Meier
•    Bruno Schneider
•    Valérie Solti

Die mit Mehrheitsbeschluss der Jury getroffenen Entscheide können nicht angefochten werden. Die Jury entscheidet auch in allen anderen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind.
Nach der Bekanntgabe der Resultate haben die Kandidaten die Möglichkeit, sich mit der Jury zu besprechen.

11.    BESONDERE BESTIMMUNGEN

Mit der Einschreibung überlassen die Kandidaten alle Rechte an Fotos, Film und Tonaufnahmen dem Wettbewerbsveranstalter.

Je nach den für den Wettbewerb angemeldeten Werken werden die Kandidaten gebeten, dem Sekretariat die Noten zuhanden der Jury zuzustellen.

Mit ihrer Teilnahme akzeptieren die Kandidaten die Bedingungen des Wettbewerbs und anerkennen Genf als Gerichtsstand.

Im Zweifelsfalle ist nur der französische Text des Reglements massgeblich.



 
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